Zum Hauptinhalt springen

Zwangskost

5–10 EUR pro Rezept

Medikamenten-Zuzahlung

Frequenz: pro Rezept Gesetz: SGB V §31 Abs. 3 — Gesetzliche Zuzahlungspflicht

Die Kosten

5–10 EUR pro Rezept

pro Rezept

Warum sollte das kostenlos sein?

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Medikamente — aber nicht vollständig. Gesetzlich Versicherte zahlen 10% des Preises, mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Medikament (SGB V §31). Wer chronisch krank ist und regelmäßig Medikamente braucht, kann die jährliche Belastungsgrenze von 2% des Bruttoeinkommens erreichen — und trotzdem noch vorher zahlen. Kinder bis 18 sind befreit.

Fazit

Krank werden kostet — obwohl man Monat für Monat in die Krankenversicherung einzahlt. 5 bis 10 Euro pro Rezept als staatlich vorgeschriebener Eigenanteil.

gesundheit krankenkasse zuzahlung

Quellen

  • SGB V §31 Abs. 3
  • GKV-Spitzenverband Zuzahlungsregelungen 2024

Weiterklicken

Weitere Zwangskosten und Themen

Verwandte Pflichtkosten und passende Themen im Überblick.