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Zwangskosten

Krankenhaus-Zuzahlung

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: pro Krankenhaustag Gesetz: SGB V §39 — Krankenhausentgeltzuzahlung

Die Kosten

10 EUR/Tag, max. 280 EUR/Jahr

pro Krankenhaustag

Was verlangt wird — und was das kostet

Volljährige GKV-Versicherte zahlen bei vollstationärer Krankenhausbehandlung 10 EUR je Kalendertag einschließlich Aufnahme- und Entlassungstag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr. 10 EUR × 28 Tage ergeben maximal 280 EUR. Die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V kann die persönliche Jahresbelastung weiter begrenzen. Für die 28-Tage-Grenze einer GKV-Anschlussrehabilitation werden im selben Kalenderjahr bereits gezahlte Krankenhaustage und die einschlägigen kalendertäglichen Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung angerechnet. Umgekehrt rechnet § 39 Abs. 4 SGB V diese Zahlungen aus Anschlussrehabilitation und Rentenversicherung auf die Krankenhausgrenze an; § 32 Abs. 1 SGB VI rechnet bei einer Rentenversicherungs-Anschlussrehabilitation bereits an die GKV gezahlte Zuzahlungen an. Andere Reha-Leistungen haben andere Grenzen. Das gilt für GKV-Versicherte, die bereits Monat für Monat Beiträge zahlen. Die heutige Regel von 10 EUR je Kalendertag für höchstens 28 Tage wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz zum 1. Januar 2004 eingeführt. Sie trifft besonders schwer kranke Menschen, die lange im Krankenhaus liegen müssen.

Einordnung und Kritik

Volljährige Versicherte können trotz laufender GKV-Beiträge bis zu 280 € Krankenhauszuzahlung im Kalenderjahr schulden. Befreiung und persönliche Belastungsgrenze sind zu berücksichtigen.

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