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Zwangskosten

Gesundheitszeugnis

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: Erstbelehrung vor Tätigkeitsbeginn; Arbeitgeberbelehrung nach Aufnahme und danach alle zwei Jahre Gesetz: IfSG §43 — Pflicht für Lebensmittelberufe

Die Kosten

Berlin: 30 € Gruppen- oder 49 € Einzelbelehrung; Befreiungen möglich

Erstbelehrung vor Tätigkeitsbeginn; Arbeitgeberbelehrung nach Aufnahme und danach alle zwei Jahre

Was verlangt wird — und was das kostet

Wer erstmals gewerbsmäßig die in § 42 IfSG genannten Tätigkeiten ausübt – etwa bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in Küchen der Gemeinschaftsverpflegung arbeitet –, benötigt vor Tätigkeitsbeginn eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung über die Erstbelehrung. Pflege ist nicht als Beruf pauschal erfasst; entscheidend ist die konkrete Tätigkeit. Berlin verlangt 30 EUR für die Gruppen- und 49 EUR für die Einzelbelehrung. Für bestimmte Praktika und freiwillige Helfer in Schulkantinen ist sie dort gebührenfrei.

Einordnung und Kritik

Ohne die erforderliche IfSG-Bescheinigung darf die konkrete Lebensmittel-Tätigkeit nicht erstmals aufgenommen werden. Wer die Gebühr trägt, hängt vom Beschäftigungs- oder Praktikumsfall ab; in Berlin sind bestimmte Praktika und freiwillige Tätigkeiten gebührenfrei.

gesundheit beruf pflichtnachweis

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