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Zwangskosten

Impfausweis / Impfpass-Ersatz

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: bei Verlust / Erneuerung Gesetz: Verschiedene Impfpflichten (Masern, Berufsgruppen)

Die Kosten

Kurze ärztliche Bescheinigung: GOÄ-Beispiel 2,33–5,36 €; kein Gesamtpreis für Ersatz

bei Verlust / Erneuerung

Amtliches Beispiel: 2,33 EUR beim einfachen und 5,36 EUR beim 2,3-fachen GOÄ-Satz für eine kurze ärztliche Bescheinigung nach Nr. 70; Ersatzheft, Rekonstruktion der Impfdaten und Laborleistungen sind davon getrennte Fälle.

Was verlangt wird — und was das kostet

Das Masernschutzrecht verlangt einen Nachweis nur von den in § 20 IfSG erfassten Personen und Einrichtungen. Anerkannt werden je nach Fall der Impfausweis, ein ärztliches Zeugnis oder die Bestätigung einer staatlichen Stelle beziehungsweise einer zuvor besuchten Einrichtung; eine allgemeine Impfpasspflicht für „viele Berufe“ gibt es daraus nicht. Wenn dieser Nachweis neu ausgestellt oder erneut belegt werden muss, entstehen Kosten für Arzttermine, Bescheinigungen und Ersatzdokumente. Der erforderliche Beleg ist staatlich vorgegeben, die Kosten dafür trägt jedoch der Bürger selbst.

Einordnung und Kritik

Geht ein Nachweis verloren, kann seine Wiederbeschaffung zusätzliche Arbeit und je nach Leistung Kosten auslösen. Das Masernschutzrecht verlangt nicht in jedem Fall einen neuen Impfpass: Auch andere gesetzlich vorgesehene Nachweise kommen infrage.

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