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Zwangskosten

Müllgebühren

Gesetzliche oder örtliche Vorgaben — abhängig vom Einzelfall

Frequenz: jährlich Gesetz: KrWG §20 — Entsorgungspflicht der Kommunen

Die Kosten

Berliner Beispiel 2025/26: 236,92 EUR/Jahr für eine 240-l-Restabfalltonne bei 14-tägiger Leerung und eine Nutzungseinheit.

jährlich

Was verlangt wird — und was das kostet

§ 20 KrWG weist die Entsorgungspflicht den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu. Eine solche öffentliche Pflichtleistung sollte aus allgemeinen Einnahmen finanziert werden, statt Haushalte zusätzlich nach örtlichem Tarif zu belasten. Stattdessen werden Gebühren erhoben, die stark je nach Gemeinde variieren. Die Höhe folgt der örtlichen Satzung und hängt unter anderem von Behältergröße, Leerungsrhythmus und Zahl der Nutzungseinheiten ab. In Berlin kostet das genannte 240-l-Beispiel 2025/26 rechnerisch 236,92 Euro im Jahr. Das ist ein Ortsbeispiel, kein bundesweiter Einheitspreis.

Einordnung und Kritik

Für die öffentliche Entsorgungsleistung zahlen Haushalte nach örtlichem Tarif. Eine Finanzierung aus allgemeinen Einnahmen wäre ebenfalls eine politische Möglichkeit, aber nicht kostenlos: Sie würde die Last anders verteilen. Entscheidend sind nachvollziehbare Kosten und effiziente Leistungen.

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